
Werden Sie Teil von Hochstamm Suisse als Produzent:in
Die Erhaltung der Hochstammbäume auf Ihrem Betrieb ist Ihnen wichtig und macht Ihnen Freude. Die Förderung der Biodiversität, ein Beitrag zum Klimaschutz und der Erhalt der Kulturlandschaft sind Ihnen ein Anliegen. Sie produzieren auf Hochstammbäumen qualitativ gute Früchte und Sie möchten diese zu einem fairen Preis absetzen.
Sie möchten Obst von Hochstammbäumen weiterverarbeiten und Sie erhoffen sich von der Kennzeichnung Ihrer Produkte mit dem Label Hochstamm Suisse einen Mehrwert für Ihre Kundinnen und Kunden.
Das bieten wir Ihnen:
-
Wir helfen beim Marktzugang für Früchte und Produkte aus dem Hochstammobstanbau.
-
Wir setzen uns für einen fairen Aufpreis für Hochstammobst ein.
-
Wir fördern den Absatz von Hochstammprodukten durch Promotionen und Werbemassnahmen.
-
Wir koordinieren und organisieren qualitativ hochstehende Früchte zur Verarbeitung.
-
Wir unterstützen Innovationen im Hochstammanbau und neue Baumpflanzungen.
-
Wir vertreten die Anliegen des Hochstammanbaus in Fachgremien und in der Politik.
Hochstamm Suisse-Produzent:in werden
Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Teilnehmervertrag Produzenten inkl. Selbstdeklaration an info(at)hochstammsuisse.ch oder per Post an die Geschäftsstelle.
Sobald wir Ihren unterschriebenen Vertrag erhalten, werden Sie auf der öffentlichen Liste der Hochstamm Suisse-Produzenten aufgeschaltet.
Damit gelten Sie als anerkannter Hochstamm Suisse-Produzent:in und sind berechtigt, Hochstammobst und Hochstammprodukte unter der Marke Hochstamm Suisse zu verkaufen.
Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Falls Sie Ihre Ware baldmöglichst als Hochstamm Suisse-Qualität abgeben möchten, geben Sie uns Bescheid, damit wir nach Erhalt Ihres Vertrages die Sammelstelle oder den Verarbeiter informieren können.
Die wichtigsten Anforderungen an die Produktion
-
Die Produktion von Hochstamm Suisse Obst und Produkten unterliegen den Hochstamm Suisse-Richtlinien.
-
Das Obst stammt zu 100% von Schweizer Hochstammbäumen.
-
Wird gleichzeitig auch Obst aus Niederstammanlagen geerntet, so müssen die Warenbehälter mit Hochstamm Obst bezeichnet und getrennt gelagert werden.
-
Hochstammobst muss bei der Lieferung mit Gebinde-Etiketten gekennzeichnet werden (bei Losetransport mit Vermerk auf Lieferpapieren).
-
Hochstamm Suisse-Bäume werden regelmässig gepflegt.
-
Im Minimum müssen die technischen Anforderungen gemäss Richtlinien ÖLN oder Suisse Garantie eingehalten werden.
Direktvermarktung
-
Sie dürfen Ihre hofeigenen Produkte bis zu einem jährlichen Brutto-Umsatz von CHF 30’000.00 gebührenfrei mit dem Hochstamm Suisse Logo vermarkten.
-
Ab einem Brutto-Umsatz von CHF 30’000.00 fallen Gebühren an gemäss Gebührenordnung.
Kosten und Kontrollen
-
Mitgliedschaft: CHF 40.00 pro Jahr
-
Hochstamm Suisse-Kontrollen erfolgen im Abstand von vier Jahren. Die Kontrolle auf Ihrem Betrieb wird durch eine durch die Koordinationsstelle (Agrosolution) beauftragte Kontrollstelle durchgeführt. Diese erfolgt, wenn immer möglich, in Kombination mit weiteren Kontrollen (z.B. Bio, ÖLN, etc.). Die Kosten der Kontrolle werden von der Kontrollstelle bestimmt.
